BerufsordnungSchleswig-Holstein kippt Fernbehandlungsverbot

Der Norden geht bei der Telemedizin voran: Anders als in Baden-Württemberg erlaubt die Ärztekammer Schleswig-Holstein Ärzten hier nun die telefonische Beratung von Patienten nicht nur in Modellprojekten.

Bad Segeberg. Ärzte in Schleswig-Holstein sollen Patienten auch ohne vorherigen persönlichen Kontakt telefonisch beraten dürfen. Voraussetzung: Es muss medizinisch vertretbar sein. Die Landesärztekammer hat am Donnerstag (19. April) nach eigenen Angaben als erste ihre Berufsordnung als erste entsprechend geändert. Dies soll im Sommer in Kraft treten. In Baden-Württemberg ist eine ausschließliche Fernbehandlung über Modellprojekte möglich.

Ziel der Kammer ist Rechtssicherheit für Ärzte, die Patienten bei leichten gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Telefon beraten. Das Gesundheitsministerium in Kiel muss die Änderung noch genehmigen. Ressortchef Heiner Garg (FDP) begrüßte den Beschluss zur Aufhebung des Fernbehandlungsverbotes.

Der Präsident der Landesärztekammer, Franz Bartmann, appellierte an den im Mai in Erfurt tagenden Deutschen Ärztetag, auch auf Bundesebene eine entsprechende Änderung vorzunehmen. Er betonte, telefonische Diagnosen würden nicht zum Regelfall. “Der Fokus liegt eindeutig auf der individuell angemessenen Patientensteuerung und nicht auf einer abschließenden Behandlung im Rahmen eines solchen Erstkontaktes”, so Bartmann. “Bei manifester Erkrankung wird der Regelfall immer in einem gezielten Folgekontakt bei einem Arzt der zur Verdachtsdiagnose passenden Versorgungsebene vor Ort bestehen.”

Minister: Telemedizin soll Versorgung sichern

Die Nutzung digitaler Möglichkeiten biete die große Chance, Ärzte und Patienten zu entlasten, sagte Garg. “Telemedizin kann dabei eine Brücke zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie zwischen ländlichen Raum und Spezialisten in Ballungsgebieten schlagen.” Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein könne dies einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Versorgung leisten.

Der Hausärzteverband Schleswig-Holstein arbeitet derzeit an einem telemedizinischen Konsil zwischen Patienten, Hausärzten und Augenärzten. Landesverbandschef Dr. Thomas Maurer sieht dabei viele Vorteile für Patienten wie Ärzte.

Auch der Marburger Bund begrüßte die Änderung, die er gefordert habe. So könnten die Patientenversorgung besser organisiert und Ärzte entlastet werden, sagte der Landesvorsitzende Henrik Herrmann. “In Schleswig-Holstein ist künftig möglich, was außerhalb Deutschlands längst tägliche Routine ist: Arzt und Patient können sich am Telefon oder via Mobil-App begegnen.” Der Arzt dürfe dann auch auf dieser Grundlage eine Diagnose stellen und die Therapie einleiten.

Quelle: dpa/lno

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.