Zugang zum MedizinstudiumWissenschaftsminister: Entwurf zur Reform steht

Die Wissenschaftsminister der Länder haben sich auf einen Entwurf für einen Staatsvertrag über die Hochschulzulassung geeinigt. Damit wird sich der Weg in ein Medizinstudium deutlich ändern.

Über Wartesemester sollen Bewerber künftig nicht mehr ins Medizinstudium kommen.

Berlin. Die Wissenschaftsminister der Bundesländer haben sich auf einen Vorschlag geeinigt, um die Vergabe von Medizinstudienplätzen zu verändern. Am Donnerstag (7.12.) legte die Kultusministerkonferenz (KMK) in Berlin einen Entwurf für einen entsprechenden Staatsvertrag vor. Die Neuregelungen sollen frühestens für die Bewerbungen für das Sommersemester 2020 greifen. Das Onlinebewerbungsportal für die zentrale Studienplatzvergabe soll am 1. Dezember 2019 öffnen.

Nach dem neuen Verfahren könnte bis zu jeder fünfte Studienplatz an einen künftigen Landarzt oder einen beruflich Qualifizierten ohne Abitur vergeben werden. Diese „Vorabquote“ würde dann von der Gesamtzahl der Studienplätze abgezogen. Die verbleibenden Plätze würden dann nach folgenden weiteren Quoten verteilt: Mehr Gewicht wollen die Minister den Abiturbesten verleihen. Künftig sollen so 30 statt bislang 20 Prozent einen Studienplatz bekommen. Dabei sollen länderspezifische Unterschiede bei den Abiturnoten ausgeglichen werden.

Schluss mit der Wartezeitquote

Neu etablieren will die KMK eine „zusätzliche Eignungsquote“. Hierüber soll jeder Zehnte Platz vergeben werden. Dabei sollen ausschließlich Kriterien unabhängig von der Schulnote eine Rolle spielen. Dadurch könnten zum Beispiel auch beruflich Qualifizierte ohne Abitur Medizin studieren, etwa Krankenschwestern oder Rettungssanitäter.

Abschaffen wollen die Minister die Wartezeitquote. Hierüber hatten bisher ein Fünftel der Studenten einen Platz bekommen. Es soll aber eine Übergangsfrist geben: Für zwei Jahre sollen Bewerber, die bereits lange auf einen Platz warten, noch bei „Eignungsquote“ berücksichtigt werden. Über diese zwei Jahre soll das Gewicht der Wartezeit allerdings sinken. Dabei werden Studienzeiten an deutschen Hochschulen weiterhin nicht auf die Wartezeit angerechnet.

Fast zwei Drittel (60 Prozent) der Plätze soll weiter direkt von den Hochschulen verteilt werden. Für diese Auswahlverfahren (AdH) sieht der Staatsvertrag einen Katalog von schulnotenabhängigen und -unabhängigen Kriterien vor. Dieser kann auf Landesebene rechtlich angepasst werden. Verpflichtenden müssen Hochschulen künftig bei Medizinbewerbern aber mindestens zwei vom Abitur unabhängige Kriterien berücksichtigen. Zudem wird ein Studieneignungstest vorgeschrieben.

Landarztquote darf nur kleinen Teil ausmachen

Ein wenig Gestaltungsspielraum erhalten die Länder bei Eignungsquote und AdH. Bei beiden können sie „Unterquoten“ festlegen. Beim AdH kann diese bis zu 15 Prozent der Plätze ausmachen, die die Hochschule dann zum Beispiel ausschließlich an notabhängige oder nur notenunabhängige Kriterien koppeln kann.

Weiterhin können die Länder bestimmen, dass nur eine maximale Zahl an Bewerbern am AdH teilnehmen darf. Im Vorfeld viel diskutiert wurde – und in manchen Ländern auch schon beschlossen – wurde eine Landarztquote, wonach ein Teil der Bewerber bei der Auswahl bevorzugt wird, wenn sie sich bereits zu Studienbeginn verpflichten, später als Landarzt in einer bestimmten Region tätig zu werden. Eine solche Vorauswahl nach Ortspräferenz dürfe aber nur einen „hinreichend beschränkten Anteil“ der Plätze ausmachen, meinen die Minister. Zudem müsse dies mit „aufwändig individualisierten Auswahlverfahren“ verbunden werden.

Gemischte Reaktionen

Der Entscheidung der Kultusministerkonferenz ging ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts voraus. Demnach müssen Studienplätze vorrangig nach Eignung eines Bewerbers vergeben werden – dieses Kriterium erfüllt die Wartezeitquote nach Auffassung der Karlsruher Richter nicht. Das Urteil verpflichtet die Minister, sich bis Ende 2019 auf eine Neuregelung beim Vergabeverfahren zu einigen. Die KMK hatte sich ursprünglich sogar einen engeren Zeitplan bis Juni 2018 gesetzt. Bis die technischen Voraussetzungen für das neue Verfahren stehen, können die Länder Übergangslösungen beschließen. Der jetzt präsentierte Vorschlag der KMK gilt nicht nur für das Medizinstudium auch – in teils abgewandelter Form – für die Fächer Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie.

Erste Reaktionen auf die Einigung fielen recht unterschiedlich aus. Während Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) eine „gute Grundlage“ sieht, „um die besten Bewerber für den Arztberuf auszuwählen“, äußerte ihr Amtskollege aus Thüringen Wolfgang Tiefensee (SPD) Kritik. Ihm kommen berufliche Vorerfahrungen der Bewerber nach wie vor zu kurz beim Auswahlverfahren.

Der Medizinische Fakultätentag (MFT) bemängelt, dass das Verfahren zwar gerechter werde, aber zugleich auch komplizierter. Zudem nehme die Landarztquote viel Raum ein, „ohne dass absehbar ist, ob diese überhaupt die politisch gewollten Effekte zeigt. Beurteilen lässt sich dies in frühestens zehn Jahren“, hieß es. Außerdem werde der Spielraum für die Hochschulen beim Auswahlverfahren deutlich begrenzt.

Mit Material von dpa

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