Groko-HalbzeitKeine Zeit zu verschnaufen

Im Oktober will die Bundesregierung eine Halbzeitbilanz ziehen. "Der Hausarzt" nimmt die gesundheitspolitische Gesetzgebung schon jetzt unter die Lupe. Es zeigt sich: Das Arbeitstempo der Regierung ist beachtlich – doch gerade für Hausärzte ist nicht alles, was glänzt, auch Gold.

Hat in den ersten 18 Monaten seiner Amtszeit ordentlich vorgelegt: Gesundheitsminister Jens Spahn CDU).

Seinen Spitznamen hatte Jens Spahn (CDU) schnell weg: “Minister Fleißig” hieß er bei Medienvertretern und Kollegen nur ein Jahr nach seinem Amtsantritt. Sein erstes Gesetz, das Versicherten-Entlastungsgesetz, war damals bereits in Kraft getreten. Heute, eineinhalb Jahre nach seiner Vereidigung, sind sieben Gesetzgebungen zu Gesundheit und Pflege abgeschlossen, 14 weitere sind angestoßen oder im parlamentarischen Verfahren (Tab. 1).

Keine Frage: Das Tempo, das Spahn vorlegt, ist beachtlich. Das attestiert eine Studie der Bertelsmann Stiftung auch der großen Koalition im Ganzen. So habe die amtierende Regierung 61 Prozent ihrer insgesamt 296 identifizierten Versprechen nach 15 Monaten bereits umgesetzt oder zumindest “substanziell auf den Weg gebracht” (Tab. 2).

Was der quantitativen Analyse jedoch fehlt, ist der qualitative Blick auf Inhalte der Gesetzgebung. Und gerade am Beispiel des im Mai in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zeigt sich, dass genaues Hinsehen mitunter wichtig ist.

TSVG als “Paradebeispiel”

Für den Minister bedeutete das Gesetz allerhand “grüne Haken” – denn in dem langwierigen parlamentarischen Verfahren konnte er eine Vielzahl von Wahlversprechen “abarbeiten”: von mehr Sprechstunden für GKV-Versicherte bis zu höheren Zahnersatz-Festzuschüssen. Der Terminservicestellen-Ausbau – Kernstück des Gesetzes – wurde gar übererfüllt: Statt wie im Koalitionsvertrag anvisiert von 8 bis 18 Uhr sollen diese künftig 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche erreichbar sein.

Gesetze wirken in die Praxis hinein

Für Ärzte jedoch bedeutet das TSVG deutliche Eingriffe in ihren Praxisalltag. Seit 1. September müssen sie 25 statt bislang 20 Stunden pro Woche Sprechzeit für gesetzlich versicherte Patienten anbieten – eine neue Vorgabe, die in Hausarztpraxen bereits gelebte Realität ist. Der Deutsche Hausärzteverband, der sich aktiv in das parlamentarische Verfahren eingebracht hat, konnte dabei eine für Hausärzte wichtige Klarstellung erwirken: Die 25 Stunden Sprechstundenzeit umfassen ausdrücklich auch Hausbesuche, sie zählen nicht “on top”. Auch die verpflichtenden Boni für Versicherte in der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) haben auf Bestreben des Verbandes noch in letzter Sekunde Eingang ins Gesetz gefunden. Nun bleibt jedoch abzuwarten, wie die Kassen damit umgehen werden. Denn: Ein auf dem Papier erreichtes Ziel ist noch nicht automatisch Versorgungsalltag. Das zeigt sich auch bei einem Blick auf die Pflege – persönliches “Steckenpferd” Spahns, aber auch wichtige Schnittstelle in die Hausarztpraxis. Die Vorgaben des Koalitionsvertrags – 8.000 neu zu schaffende Stellen – wurden mit 13.000 neuen Stellen gar übertroffen. Doch: Diese müssen nun auch mit Fachkräften besetzt werden. Gleiches gilt für die Bedarfsplanung, die kleinteiliger werden sollte: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Bedarfsplanungsrichtlinie überarbeitet und 3.470 neue Sitze, 1.446 davon für Hausärzte, beschlossen. Aber schon heute sind 2.635 Hausarztsitze frei. Ihr Ziel, mehr Medizinstudienplätze zu schaffen – was hier langfristig Abhilfe bringen könnte –, hat die Groko bislang jedoch nicht umgesetzt.

Vorhaben konterkarieren sich

Darüber hinaus zeigt sich bei einem Blick auf die Gesetzgebung, dass bei einem solch hohen Arbeitstempo das “große Ganze” auf der Strecke zu bleiben droht. Ein Beispiel: die Stärkung der Disease-Management-Programme (DMP), ebenfalls Status “erledigt”. Im Mai hat der G-BA – wie im Koalitionsvertrag fixiert und per TSVG aufgetragen – die Anforderungen für ein Rückenschmerz-DMP verabschiedet, Ende August folgte das DMP Depressionen (S. 8). Aber: Der Referentenentwurf des Faire-Kassenwahl-Gesetzes (FKG) droht diese Stärkung zu konterkarieren: Hier ist vorgesehen, die DMP-Programmkostenpauschale zu streichen. Diese fließt für jeden eingeschriebenen Patienten aus dem Gesundheitsfonds an die Kasse. Fällt sie weg, gibt es keinen Anreiz für Kassen mehr, DMP anzubieten. Der Deutsche Hausärzteverband kritisiert dies scharf und warnt vor einer Verschlechterung der Versorgung chronisch Erkrankter. Teils zeigt sich ein solcher Widerspruch gar innerhalb eines Gesetzes: So stärkt das TSVG einerseits die hausärztliche Versorgung, etwa durch neue Anreize für die HZV-Teilnahme. Andererseits könnten sich Patienten durch die neue Hausarzt-Terminvermittlung mitunter nicht mehr an ihren festen Ansprechpartner, sondern Kollegen mit mehr Terminkapazitäten wenden – oder durch die offenen Sprechstunden gar direkt Spezialisten aufsuchen. Mit einem Blick auf die zweite Halbzeit wird diese Diskrepanz umso bedeutender. Denn: In der Notfallversorgung – dem vielleicht größten Thema der kommenden Monate – folgt die Gesetzgebung einem anderen Denkmuster. Hier wird bewusst auf mehr Patientensteuerung gesetzt – etwa durch Integrierte Notfallzentren (INZ), in denen Patienten gezielt in ambulante oder stationäre Versorgungsstrukturen geleitet werden sollen. Mit der Digitalisierung steht darüber hinaus ein Thema an, das sich direkt im Praxisalltag zeigen wird. Um das Groko-Ziel des Telematik-Aufbaus anzutreiben, hat Spahn sein Digitale-Versorgungs-Gesetz, auch E-Health-Gesetz II, vorgelegt. Ärzten droht damit ab März 2020 ein Honorarabzug von 2,5 statt bislang einem Prozent, wenn sie ihre Praxis nicht an die TI anschließen.

Druck in Sachen E-Akte steigt

Die KBV geht davon aus, dass bis Jahresende alle Praxen an die TI angeschlossen sein werden. Damit hätte Spahn ein weiteres Ziel erreicht. Für die E-Patientenakte jedoch tickt die Uhr für den Minister: Der 1. Januar 2021 gilt weiter als Startdatum. Um das halten zu können, ist zunächst eine “abgespeckte” Version vorgesehen, anschließend soll nachjustiert werden. Auch ein Datenschutzgesetz ist bereits angekündigt. Die Zeichen stehen also weiter auf Tempo – auch für Hausärzte, die sich hier aktiv einbringen wollen.

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