kurz + knappFrauen in Hessen auf dem Vormarsch

Die Auswertungen des Weiterbildungsregisters der Landesärztekammer Hessen für 2015 zeigen, wie es um den medizinischen Nachwuchs bestellt ist.

Mit 59 Prozent war die Mehrheit der 2015 insgesamt 5.433 gemeldeten Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) weiblich; der Altersdurchschnitt betrug 35 Jahre. Die meisten jungen Frauen und Männer arbeiteten im stationären Bereich (84 Prozent). Neun Prozent waren im ambulanten Bereich und sieben Prozent in „sonstigen Einrichtungen“ – etwa als Angestellte in Pharmaunternehmen, bei einer Behörde oder bei der Bundeswehr – tätig. Bei der Verteilung der gemeldeten ÄiW nach Fachgebieten steht das Gebiet der Inneren Medizin bereits seit der ersten Erhebung vor zwei Jahren an der Spitze (29 Prozent), gefolgt von der Chirurgie (17 Prozent) und Anästhesiologie (zehn Prozent).

Die Auswertung zeigt auch, dass die Weiterbildungsressourcen in der Allgemeinmedizin nicht ausgeschöpft sind. Gemeldet wurden 294 Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (5,4 Prozent) im Fachgebiet Allgemeinmedizin. Darüber hinaus stehen in ausreichender Zahl Ausbildungsplätze in den allgemeinmedizinischen Praxen zur Verfügung. Schon seit Jahren werde in einigen Regionen Deutschlands zunehmend ein hausärztlicher Nachwuchsmangel festgestellt, kommentiert Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen, die Zahlen.

Ursachen seien einerseits der steigende Bedarf an Hausärzten infolge der demografischen Entwicklung und der Zunahme chronischer Erkrankungen. Andererseits sei auch im hausärztlichen Bereich eine Zunahme von Teilzeittätigkeiten zu verzeichnen. Das grundsätzliche Interesse junger Ärzte an einer hausärztlichen Tätigkeit sei aber nahezu unverändert, betont der Ärztekammerpräsident.

Datengrundlage ist das von der Landesärztekammer Hessen 2013 ins Leben gerufene Weiterbildungsregister, das die in Hessen tätigen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) erfasst. Dafür müssen zur Weiterbildung befugte Ärztinnen und Ärzte (im Jahr 2015 insgesamt 3.822) einmal im Jahr Angaben an die Landesärztekammer Hessen übermitteln.

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