Keine KinderkrankheitPertussis-Impfung – was sagt die STIKO?

Bei Erwachsenen äußert sich Keuchhusten meist mit untypischen Symptomen.

Keuchhusten (Pertussis) ist schon seit Jahren keine Kinderkrankheit mehr. Immer häufiger erkranken Erwachsene daran, dann aber meist mit so untypischen Beschwerden, dass niemand Keuchhusten vermutet. Eher werden eine Bronchitis, eine Kehlkopfentzündung, eine Allergie oder schlimmstenfalls sogar ein Lungenkarzinom in Betracht gezogen.

Keuchhusten hinterlässt keine dauerhafte Immunität, nach etwa 10 Jahren ist eine erneute Erkrankung möglich. Ansteckend sind auch diejenigen, die zum zweiten oder gar dritten Mal einen Keuchhusten durchmachen. Gerade für ungeschützte Säuglinge, die in bis zu 70 Prozent von unerkannt erkrankten Eltern oder Großeltern angesteckt werden, kann Keuchhusten lebensbedrohlich werden.

Bei Zweit- oder Dritterkrankungen sind Symptome wie hartnäckiger, über Wochen anhaltender Husten und vor allem nächtliche Hustenanfälle, Kopfschmerzen, Rachenentzündung und verminderte Leistungsfähigkeit typisch. Komplikationen wie Lungen- oder Mittelohrentzündung, kommen vor, ebenso Rippenbrüche oder Harninkontinenz durch heftige Hustenattacken [5].

Pertussis ist meldepflichtig

Laut Infektionsepidemiologischem Jahrbuch wurden 2016 13.807 Fälle über alle Altersstufen gemeldet (seit Frühjahr 2013 ist Pertussis bundesweit meldepflichtig) mit einer sicher hohen Dunkelziffer. 84 Prozent waren unzureichend oder gar nicht geimpft. Registriert wurden auch 682 Ausbruchsgeschehen mit 2.062 Erkrankten. Drei Todesfälle – alle waren Säuglinge – waren zu beklagen [6].

Auch wenn die Pertussis-Inzidenz bei Kindern und Jugendlichen weiterhin höher ist als bei Erwachsenen, treten inzwischen über zwei Drittel aller Erkrankungen bei Personen > 19 Jahre auf. Daher empfiehlt die STIKO seit 2009 allen Erwachsenen eine Impfung mit einem Pertussis-haltigen Kombinationsimpfstoff bei der nächsten fälligen Auffrischimpfung gegen Tetanus und Diphtherie.

Auch diese Empfehlung wird bislang unzureichend umgesetzt, ebenso wie die Auffrischimpfung im Jugendalter [7].

Literatur:

1. Epid. Bulletin 2/2018, Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut.Wissenschaftliche Begründung für die Empfehlung des quadrivalenten saisonalen Influenzaimpfstoffs

2. Paul-Ehrlich-Institut: Zugelassene Influenza-Impfstoffe, https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoff-impfstoffe-fuer-den-menschen/influenza-grippe/influenza-grippe-node.html

3. Schutzimpfungsrichtlinie, zuletzt geändert am 5.4.2018, in Kraft getreten am 29. Juni 2018, https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1609/SI-RL_2018-04-05_iK-2018-06-29.pdf

4. Arndt U, Grüber A, Ley-Köllstadt S, ABC der Impfstoffe 2018, Hrsg. Deutsches Grünes Kreuz e. V.

5. Riffelmann M, Littmann M, Hülße C, O’Brien J, Wirsing von König CH, KRESH-Studienärzte. Pertussis bei Erwachsenen: Häufigkeit, Symptome und Kosten. Dtsch Med Wochenschr 2006; 131:2829-2834

6. Infektionsepidemiologisches Jahrbuch des Robert Koch-Instituts 2016.

7. RKI-Ratgeber Pertussis, Stand 27.11.2017, https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Pertussis.html

8. Epid. Bulletin 34/2017, Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut 2017/2018

Mögliche Interessenkonflikte: Die Autorinnen habe keine deklariert.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl
Alle der unten angegebenen Newsletter
Spicker, Checklisten und Medizin für die hausärztliche Praxis, berufspolitische News, Inhalt und E-Paper neuer HAUSARZT-Ausgaben, sowie Neues aus Wissenschaft und Organisation
Nachrichten aus der Industrie

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.

Auswahl ändern/abbestellen

Wenn Sie für Ihr bestehendes Newsletter-Abo andere Themen auswählen oder den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.