ImpfpflichtEthikrat kritisiert “unzulässige Verengung” der Debatte

Eine Impfpflicht gegen Masern erhitzt die Gemüter. Nun bezieht der Ethikrat Stellung und bemängelt, in der Diskussion kommen wichtige Fakten zu kurz.

Eine verpflichtende Impfung gegen Masern wird derzeit heftig diskutiert.

Berlin. Der Deutsche Ethikrat hat eine differenziertere Debatte über Maßnahmen zur Erhöhung von Impfquoten gefordert. Im Hinblick auf Forderungen nach einer Impfpflicht gegen Masern kritisierte das Gremium am Mittwoch (24.4.) eine “unzulässige Verengung der Diskussion auf Kinder”, eine unzureichende Berücksichtigung der Datenlage und “den unscharfen Begriff der Impfpflicht”.

Nach Ansicht des Ethikrates werde zu Recht über Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquoten für Masern diskutiert, hieß es in einer Mitteilung. Das Gremium hob aber hervor, dass fast die Hälfte aller an Masern Erkrankten in Deutschland Erwachsene seien. “Maßnahmen mit dem Ziel, die Masernimpfquote zu erhöhen, müssen als Adressaten sowohl Kinder als auch Erwachsene einbeziehen.”

Die Bundesregierung bereitet Vorschläge für eine Impfpflicht vor, die Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Mai vorlegen will. Er hatte sich grundsätzlich für verpflichtende Masern-Impfungen für Kinder in Kitas und Schulen ausgesprochen. Masern sind hochansteckend und können in seltenen Fällen auch tödlich verlaufen.

Der Ethikrat kritisierte auch, dass unklar sei, wie eine solche Pflicht ausgestaltet und wie sie durchgesetzt werden könne. “Erst die Präzisierung der Ausgestaltung einer Impfpflicht und ihrer Durchsetzung ermöglicht eine angemessene ethische und rechtliche Abwägung der betroffenen Schutzgüter.” Zudem verwies das Gremium darauf, dass die Erstimpfungsquote gegen Masern bei Kindern bei der Einschulung bei 97,1 Prozent liege – was eine große Akzeptanz zeige. “Probleme entstehen aber vor allem durch die noch unzureichende Quote bei den Zweitimpfungen von 92,9 Prozent sowie aufgrund der beträchtlichen regionalen Unterschiede.” Der Ethikrat kündigte an, noch vor der Sommerpause eine Stellungnahme zum Thema vorzulegen.

Quelle: dpa

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