SprechstundeHepatitis C im Praxisalltag

Jedes Jahr infizieren sich weltweit 3 bis 4 Millionen Menschen mit dem Hepatitis-C-Virus. In Deutschland lag die Zahl der Erstinfektionen im Jahr 2013 bei etwa 5.100. Bei welchen Patienten Sie besonders auf mögliche Zeichen einer Hepatitis-C-Infektion achten sollten, erklärt Dr. Dr. Peter Schlüter.

Risikofaktor: Intravenöser und nasaler Drogenkonsum

Was ist die Ursache der Hepatitis C?

Die Hepatitis C wird durch das Hepatitis-C-Virus verursacht. Früher wurde die Erkrankung als Hepatitis-Non-A-Non-B bezeichnet. Erst 1988 wurde das verursachende Virus entdeckt und Hepatitis-C-Virus (HCV) genannt. Das Virus ist ein RNA-Virus und gehört zur Familie der Flaviviren. Es existiert in verschiedenen Unterformen (6 Genotypen und 30 Serotypen).

Die Übertragung erfolgt hauptsächlich über Blutkontakt. Bei etwa 30 Prozent der Betroffenen bleibt der Übertragungsweg unklar.

Wer gehört zu den Risikogruppen?

Zu den Risikogruppen zählen vor allem Drogenabhängige. Dabei spielt vor allem die HCV-Übertragung im Rahmen des Drogenkonsums über die Vene, durch das gemeinsame Benutzen von Spritzen und Kanülen, eine große Rolle. Das HCV findet sich bei etwa 90 Prozent der Drogensüchtigen, die sich spritzen.

Weiterhin besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko auch beim gemeinsamen Benutzen von Utensilien zum Drogenkonsum über die Nase (Schnupfen von Kokain). Auch medizinisches Personal gehört zu den Risikogruppen. Ein HCV-Screening sollte den in Tabelle 1 aufgeführten Personen angeboten werden.

Wie verläuft die Erkrankung?

Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 26 Wochen, liegt aber in der Regel bei 7 bis 8 Wochen. Eine Ansteckungsgefahr für andere besteht grundsätzlich solange, wie das Erbgut der Viren (HCV-RNA) im Blut nachweisbar ist.

Hepatitis-C-Infektionen verlaufen in den meisten Fällen (ca. 75 Prozent) asymptomatisch oder nur mit unspezifischen Symptomen. Die akute Form entwickelt sich bei etwa 25 Prozent der Infizierten. Die akute Hepatitis C, die meist sehr mild verläuft, geht in bis zu 85 Prozent der Fälle in die chronische Verlaufsform über, das heißt die Hepatitis-C-Infektion besteht mehr als 6 Monate.

Die chronische Hepatitis C zählt nach dem chronischen Alkoholmissbrauch zur zweithäufigsten Ursache der Leberzirrhose und des Leberzellkarzinoms. Rund 150 Millionen Menschen weltweit sind chronisch mit HCV infiziert.

Welche Symptome haben die Patienten?

Die wenigen schwachen wie auch unspezifischen Symptome sind Abgeschlagenheit, Druckschmerz im rechten Oberbauch, Muskel und Gelenksschmerzen sowie leichtes Fieber. Appetitlosigkeit, Übelkeit und Abneigung gegen bestimmte Lebensmittel treten häufiger auf.

Die chronische Form verläuft meist über viele Jahre schleichend und oft auch unbemerkt.

Wie wird Hepatitis C therapiert?

Die Standardtherapie der akuten Hepatitis C bestand früher aus der Gabe von Interferon wie pegyliertem Interferon-alfa (PEG-IFN) zusammen mit dem Virostatikum Ribavirin. Wohl wegen der hohen Nebenwirkungsrate wurden nur wenige Infizierte konsequent behandelt. Dabei wurden jedoch einerseits die Gefahren der Therapie überschätzt und andererseits die Gefahren der Folgen der chronischen HCV-Infektion unterschätzt.

Neuere Wirkstoffe bergen nun ein deutlich geringeres Nebenwirkungsrisiko und haben eine hohe Wirkung mit Heilungsraten von bis zu 99 Prozent. Zu den neuen Wirkstoffen gehören die im Jahr 2011 in die HCV-Therapie eingeführten direkt antiviral wirksamen Substanzen (DAA, direct-acting agent).

Droht eine Rationierung?

Hier stößt nun unser Krankenkassensystem an seine Grenzen. Die Therapie mit dem hoch wirksamen Sofosbuvir ist teuer, sehr teuer! Aktuell kann die Therapie eines Patienten bis zu 110.000 Euro kosten. Jedoch ist die Therapiedauer deutlich kürzer als bei der Standardbehandlung und es zeigt sich ein eindeutiger Heilungserfolg. Allerdings ist hier die Subpopulation des HCV zu berücksichtigen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nämlich für bestimmte Subgruppen für die Behandlung mittels Sofosbuvir keinen therapeutischen Zusatznutzen bestätigt. Deshalb ist es gerade bei dieser Therapieform entscheidend, sich zuvor darüber zu informieren, für welches Therapieschema bei welcher Patientensubgruppe ein Zusatznutzen ermittelt wurde. Hier könnte sich eine Rationierung abzeichnen, nach der eine Behandlung mit DAA nur Schwerstkranken zugestanden wird.

Sofern ein Zusatznutzen vorliegt, kann die Behandlung der HCV-Infektion als Praxisbesonderheit geltend gemacht werden. Die Kosten für HCV-Arzneimittel belasten damit bei ordnungsgemäßer Verordnung nicht das Budget im Rahmen einer Richtgrößenprüfung. Voraussetzung ist auch die entsprechende Dokumentation der HCV-Therapie hinsichtlich der HCV-Subpopulation, der Indikation und der leitliniengerechten Anwendung.

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